Verwaltungsgericht Köln, 2024-12-16, 2 K 2331/21

2 K 2331/21Administrative CourtDec 16, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 2 K 2331/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-12-16

Aktenzeichen: 2 K 2331/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1216.2K2331.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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