Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-27, 21 K 1964/24

21 K 1964/24Administrative CourtNov 27, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 21 K 1964/24 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-27

Aktenzeichen: 21 K 1964/24

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1127.21K1964.24.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: 21. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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