Verwaltungsgericht Köln, 2024-11-14, 8 K 5115/19

8 K 5115/19Administrative CourtNov 14, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 5115/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-11-14

Aktenzeichen: 8 K 5115/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1114.8K5115.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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