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8 M 45/24•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-31, 8 M 45/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-31
Aktenzeichen: 8 M 45/24
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1031.8M45.24.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Vollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 30. April 2024 wird in Höhe von 987,10 Euro zzgl. Verzinsung in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. April 2024 angeordnet.
Mit der Durchführung der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen der Vollstreckungsschuldnerin nebst Taschenpfändung, beschränkt auf die Pfändung beweglicher Sachen, wird der zuständige Vollziehungsbeamte bei dem Amtsgericht Siegburg beauftragt.
Die Vollstreckungsschuldnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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