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10 K 2379/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-10-16, 10 K 2379/22
10 K 2379/22Administrative CourtOct 16, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-10-16
Aktenzeichen: 10 K 2379/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:1016.10K2379.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 4 Abs. 1 BVFG; § 6 Abs. 2 BVFG
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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