projects
27 K 4629/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-30, 27 K 4629/20.A
27 K 4629/20.AAdministrative CourtSep 30, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-30
Aktenzeichen: 27 K 4629/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0930.27K4629.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Kammer
Ziffer 5. und 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12.08.2020 (Abschiebungsandrohung und Einreise- und Aufenthaltsverbot) werden aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger zu 90% und die Beklagte zu 10%.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des jeweils aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.