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2 K 2499/21•Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-24, 2 K 2499/21
2 K 2499/21Administrative CourtSep 24, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-09-24
Aktenzeichen: 2 K 2499/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0924.2K2499.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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