Verwaltungsgericht Köln, 2024-09-13, 9 K 342/23

9 K 342/23Administrative CourtSep 13, 2024

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 9 K 342/23 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2024-09-13

Aktenzeichen: 9 K 342/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0913.9K342.23.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens

Dieses Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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