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8 K 2972/24.A•Verwaltungsgericht Köln, 2024-08-19, 8 K 2972/24.A
8 K 2972/24.AAdministrative CourtAug 19, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-08-19
Aktenzeichen: 8 K 2972/24.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0819.8K2972.24A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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