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22 K 3445/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-06-07, 22 K 3445/22
22 K 3445/22Administrative CourtJun 7, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-06-07
Aktenzeichen: 22 K 3445/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0607.22K3445.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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