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7 K 4783/22•Verwaltungsgericht Köln, 2024-03-12, 7 K 4783/22
7 K 4783/22Administrative CourtMar 12, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-03-12
Aktenzeichen: 7 K 4783/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2024:0312.7K4783.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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