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9 K 7567/18•Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-22, 9 K 7567/18
9 K 7567/18Administrative CourtDec 22, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-12-22
Aktenzeichen: 9 K 7567/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1222.9K7567.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagter zuvor Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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