Verwaltungsgericht Köln, 2023-12-05, 12 K 2019/22

12 K 2019/22Administrative CourtDec 5, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 2019/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-12-05

Aktenzeichen: 12 K 2019/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1205.12K2019.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat und die Beteiligten es hinsichtlich Ziffer 2 der Ordnungsverfügung der Beklagten vom 01.03.2022 in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben.

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 01.03.2022 wird zu Ziffer 5 bis 7 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 3/5 und die Beklagte zu 2/5.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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