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2 K 2961/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-11-28, 2 K 2961/21
2 K 2961/21Administrative CourtNov 28, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-11-28
Aktenzeichen: 2 K 2961/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1128.2K2961.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Der dem Beigeladenen erteilte Bauvorbescheid der Beklagten vom 26. Februar 2021 (Az. 00-00000-X0-0000-0000-XX) wird aufgehoben.
Die Beklagte und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers je zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beklagte und der Beigeladene jeweils selbst.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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