Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-30, 8 K 4316/20

8 K 4316/20Administrative CourtOct 30, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 4316/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-10-30

Aktenzeichen: 8 K 4316/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1030.8K4316.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubigerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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