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20 K 13027/17•Verwaltungsgericht Köln, 2023-10-26, 20 K 13027/17
20 K 13027/17Administrative CourtOct 26, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-26
Aktenzeichen: 20 K 13027/17
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:1026.20K13027.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin über die verbrauchsunabhängigen Selbstkosten in den Terminals 1 und 2 gemäß § 62 Abs. 3 Bundespolizeigesetz für den Zeitraum September 2007 bis 31. Dezember 2010 zu bescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Klagerücknahme. Im Übrigen tragen die Klägerin 7/10 und die Beklagte 3/10 der Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
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