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8 K 14185/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-24, 8 K 14185/17.A
8 K 14185/17.AAdministrative CourtAug 24, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-24
Aktenzeichen: 8 K 14185/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0824.8K14185.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Im Übrigen wird Ziffer 1 des Bescheids der Beklagten vom 24. Oktober 2017 aufgehoben.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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