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14 K 171/22.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-21, 14 K 171/22.A
14 K 171/22.AAdministrative CourtAug 21, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-21
Aktenzeichen: 14 K 171/22.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0821.14K171.22A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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