Verwaltungsgericht Köln, 2023-08-01, 26 K 2329/21

26 K 2329/21Administrative CourtAug 1, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 26 K 2329/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-08-01

Aktenzeichen: 26 K 2329/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0801.26K2329.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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