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12 K 3711/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-24, 12 K 3711/20.A
12 K 3711/20.AAdministrative CourtJul 24, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-07-24
Aktenzeichen: 12 K 3711/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0724.12K3711.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 15.06.2020 wird zu Ziffer 1. und 3. bis 6. aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtkosten werden nicht erhoben.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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