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7 K 278/22•Verwaltungsgericht Köln, 2023-07-06, 7 K 278/22
Entscheidungsdatum: 2023-07-06
Aktenzeichen: 7 K 278/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0706.7K278.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Versorgungswerk Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckungsbetrages leistet.
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