Verwaltungsgericht Köln, 2023-06-13, 10 L 488/23

10 L 488/23Administrative CourtJun 13, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 10 L 488/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2023-06-13

Aktenzeichen: 10 L 488/23

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0613.10L488.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

  1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, über den Antrag auf Aufnahme des Antragstellers in das Angebot zum Gemeinsamen Lernen in der Jahrgangsstufe 5 an der C. -D. -Gesamtschule in E. unter der Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Antragsteller und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte.

  1. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

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