Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-22, 3 K 5782/20

3 K 5782/20Administrative CourtMay 22, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 3 K 5782/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-22

Aktenzeichen: 3 K 5782/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0522.3K5782.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Der Bescheid des Landesamtes für Besoldung und Versorgung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 6. Februar 2019 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17. September 2020 wird aufgehoben und das beklagte Land verurteilt, dem Kläger die bereits einbehaltene Besoldung in Höhe von 7.510,40 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.090,80 EUR seit dem 24. Oktober 2020 und aus einem Betrag in Höhe von 5.419,60 EUR seit dem 6. April 2023 zu erstatten.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt.

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