Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-17, 10 K 4208/21

10 K 4208/21Administrative CourtMay 17, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 10 K 4208/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-17

Aktenzeichen: 10 K 4208/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0517.10K4208.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung der Bescheide der Bezirksregierung Köln vom 8. Juli 2021 und 20. Juli 2021 verpflichtet, den Antrag des Klägers vom 4. Juni 2021 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.

Im Übrigen wird die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und der Beklagte je zur Hälfte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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