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21 K 14981/17.A•Verwaltungsgericht Köln, 2023-05-10, 21 K 14981/17.A
21 K 14981/17.AAdministrative CourtMay 10, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-05-10
Aktenzeichen: 21 K 14981/17.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0510.21K14981.17A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffern 1 und 3 des Bescheids vom 6. November 2017 (Az.: N01) verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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