projects
10 K 1072/21•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-26, 10 K 1072/21
10 K 1072/21Administrative CourtApr 26, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-26
Aktenzeichen: 10 K 1072/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0426.10K1072.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Es wird festgestellt, dass der Bescheid der B. -F. -Realschule in X. vom 3. Dezember 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung L. vom 1. Februar 2021 rechtswidrig gewesen ist.
Das beklagte Land trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.