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7 K 2346/20•Verwaltungsgericht Köln, 2023-04-04, 7 K 2346/20
7 K 2346/20Administrative CourtApr 4, 2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-04
Aktenzeichen: 7 K 2346/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0404.7K2346.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
Es wird festgestellt, dass die Nebenbestimmungen unter Ziffern 1 und 9 des Bescheides der Beklagten vom 29.04.2020 rechtswidrig waren.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahren tragen die Beteiligten zu je ½.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kostenschuldner kann die Vollstreckung durch den jeweils anderen Beteiligten durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des Vollstreckunsgbetrages abwenden, wenn dieser nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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