Verwaltungsgericht Köln, 2023-01-19, 8 K 4679/19

8 K 4679/19Administrative CourtJan 19, 2023

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 4679/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-01-19

Aktenzeichen: 8 K 4679/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2023:0119.8K4679.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Ziffer 2 des Bescheids des Bundesamtes für Justiz vom 14. Dezember 2018 in Gestalt dessen Widerspruchsbescheids vom 1. Juli 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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