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13 K 2736/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-22, 13 K 2736/19
13 K 2736/19Administrative CourtDec 22, 2022
Zum Widerrufs- und Berichtigungsanspruch bzw. Feststellungsanspruch betreffend Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im sog. AFD-Gutachen I.
Entscheidungsdatum: 2022-12-22
Aktenzeichen: 13 K 2736/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1222.13K2736.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Kammer
Zum Widerrufs- und Berichtigungsanspruch bzw. Feststellungsanspruch betreffend Äußerungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz im sog. AFD-Gutachen I.
Es wird festgestellt, dass die Äußerung des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Bezug auf den Kläger
„[Er] versteigt sich zu der Aussage, dass das ,Deutsche Reich‘ 1945 nicht untergegangen sei.“
rechtswidrig war.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zu 5/6 und die Beklagte zu 1/6.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages leistet.
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