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12 K 2857/20.A•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-16, 12 K 2857/20.A
12 K 2857/20.AAdministrative CourtDec 16, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-16
Aktenzeichen: 12 K 2857/20.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1216.12K2857.20A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 20.05.2022 wird in Ziffern 1, 3 bis 6 aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Vollstreckungsschuldnerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in der selben Höhe leistet.
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