projects
8 K 4149/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-12-01, 8 K 4149/21
8 K 4149/21Administrative CourtDec 1, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-01
Aktenzeichen: 8 K 4149/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:1201.8K4149.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für den Beigeladenen jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.