Verwaltungsgericht Köln, 2022-09-29, 8 K 7483/19

8 K 7483/19Administrative CourtSep 29, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 7483/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-09-29

Aktenzeichen: 8 K 7483/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0929.8K7483.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Der Leistungsbescheid der Beklagten vom 28. November 2019 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 10 % und die Beklagte zu 90 %.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.