Verwaltungsgericht Köln, 2022-08-22, 22 K 5199/20.A

22 K 5199/20.AAdministrative CourtAug 22, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 22 K 5199/20.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-08-22

Aktenzeichen: 22 K 5199/20.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0822.22K5199.20A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Kammer

Tenor

Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit leistet in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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