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23 K 1841/20•Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-20, 23 K 1841/20
23 K 1841/20Administrative CourtJul 20, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-20
Aktenzeichen: 23 K 1841/20
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0720.23K1841.20.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: 23. Kammer
Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides der Grenzzolldirektion Service-Center E. vom 16. Januar 2020 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19. März 2020 verpflichtet, dem Kläger für die Zeit vom 1. November 2018 bis zum 31. August 2019 eine nicht um den Versorgungsausgleich gekürzte Versorgung zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn der Kläger nicht zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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