Verwaltungsgericht Köln, 2022-07-14, 14 L 590/22

14 L 590/22Administrative CourtJul 14, 2022

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 14 L 590/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-07-14

Aktenzeichen: 14 L 590/22

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0714.14L590.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Kammer

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 14 K 2180/22 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 7.3.2022 wird hinsichtlich der Regelung unter deren „Punkt I.“ wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsgeldandrohung unter deren „Punkt II.“ angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsgegner trägt 19/20 und der Antragsteller 1/20 der Kosten des Verfahrens. Die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.640,00 EUR festgesetzt.

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