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10 K 5491/18•Verwaltungsgericht Köln, 2022-05-11, 10 K 5491/18
10 K 5491/18Administrative CourtMay 11, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: 10 K 5491/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0511.10K5491.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides des Bundesverwaltungsamtes vom 9. Mai 2014 und dessen Widerspruchsbescheid vom 23. Mai 2018 verpflichtet, den Kläger unter Hinnahme einer möglichen Beibehaltung seiner US-amerikanischen Staatsangehörigkeit in den deutschen Staatsverband einzubürgern.
Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beteiligten können jeweils die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
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