Verwaltungsgericht Köln, 2022-04-13, 5 K 2878/21

5 K 2878/21Administrative CourtApr 13, 2022

Regest

Der Erlass normkonkretisierender und ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften zur Erleichterung (einheitlicher) Prognose- und Ermessensentscheidungen – wie hier der Erlass des MKFFI NRW vom 31.03.2021 zur „Regelung des Wohnsitzes von Personen, die nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Nordrhein-Westfalen unterliegen“ – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Prognoseentscheidung im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern.

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 5 K 2878/21 — Gerichtsbescheid

Entscheidungsdatum: 2022-04-13

Aktenzeichen: 5 K 2878/21

ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0413.5K2878.21.00

Dokumenttyp: Gerichtsbescheid

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 12a AufenthG

Leitsätze

Der Erlass normkonkretisierender und ermessenslenkender Verwaltungsvorschriften zur Erleichterung (einheitlicher) Prognose- und Ermessensentscheidungen – wie hier der Erlass des MKFFI NRW vom 31.03.2021 zur „Regelung des Wohnsitzes von Personen, die nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) einer Verpflichtung zur Wohnsitznahme im Land Nordrhein-Westfalen unterliegen“ – ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Prognoseentscheidung im Fall einer alleinerziehenden Mutter mit zwei minderjährigen, schulpflichtigen Kindern.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.