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19 K 4353/19•Verwaltungsgericht Köln, 2022-03-10, 19 K 4353/19
19 K 4353/19Administrative CourtMar 10, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-10
Aktenzeichen: 19 K 4353/19
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0310.19K4353.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Kammer
Der Beitragsbescheid der Beklagten vom 02.08.2019 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 07.06.2019 wird aufgehoben, soweit mit ihm Beiträge festgesetzt werden, die für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.01.2016 einen Betrag von 162,00 €, für die Zeit vom 01.02.2016 bis 31.12.2016 einen Betrag von 179,00 € und für die Zeit vom 01.01.2017 bis 31.03.2018 einen Betrag von 79,00 € übersteigen.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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