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8 K 3292/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-02-14, 8 K 3292/21
8 K 3292/21Administrative CourtFeb 14, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 8 K 3292/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0214.8K3292.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, trägt die Klägerin.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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