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22 K 3079/21•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-28, 22 K 3079/21
22 K 3079/21Administrative CourtJan 28, 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-28
Aktenzeichen: 22 K 3079/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0128.22K3079.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung abwenden gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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