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1 L 53/22•Verwaltungsgericht Köln, 2022-01-25, 1 L 53/22
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 1 L 53/22
ECLI: ECLI:DE:VGK:2022:0125.1L53.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Kammer
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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