Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-09, 8 K 1525/19

8 K 1525/19Administrative CourtDec 9, 2021

Regest

Akteneinsicht beantragtKEVorbescheidVV

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 1525/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-09

Aktenzeichen: 8 K 1525/19

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1209.8K1525.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Leitsätze

Akteneinsicht beantragtKEVorbescheidVV

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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