Verwaltungsgericht Köln, 2021-12-07, 12 K 3629/20

12 K 3629/20Administrative CourtDec 7, 2021

Regest

Nachträgliche Befristung eines nach alter Rechtslage unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 12 K 3629/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-12-07

Aktenzeichen: 12 K 3629/20

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1207.12K3629.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 11 AufenthG

Leitsätze

Nachträgliche Befristung eines nach alter Rechtslage unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung von Ziffer 2. ihrer Ordnungsverfügung vom 08.06.2020 verpflichtet, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtserneut über die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots aus ihrer Ordnungsverfügung vom 29.07.2010 zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger und die Beklagte je zur Hälfte.

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