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20 K 5265/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-11-11, 20 K 5265/18
20 K 5265/18Administrative CourtNov 11, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-11
Aktenzeichen: 20 K 5265/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1111.20K5265.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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