Verwaltungsgericht Köln, 2021-10-08, 20 K 3644/16.A

20 K 3644/16.AAdministrative CourtOct 8, 2021

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 20 K 3644/16.A — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-10-08

Aktenzeichen: 20 K 3644/16.A

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:1008.20K3644.16A.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Kammer

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1, 3, 4, 5 und 6 ihres Bescheides vom 01.03.2016 verpflichtet, dem Kläger die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch den Kläger durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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