Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-22, 8 K 6927/18

8 K 6927/18Administrative CourtSep 22, 2021

Full text

Verwaltungsgericht Köln — 8 K 6927/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-09-22

Aktenzeichen: 8 K 6927/18

ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0922.8K6927.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Kammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens – einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen – als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar, für die Beigeladene gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Kläger dürfen die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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