projects
2 L 1264/21•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-09, 2 L 1264/21
2 L 1264/21Administrative CourtSep 9, 2021
1. Zur Antragsbefugnis eines anerkannten Umweltverbandes gegen die Erteilung eines Baugenehmigung auf der Grundlage des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes. 2. Flächen, die im Aussenbereich als Brachland genutzt werden, unterfallen dem Begriff der natürlichen Eigenart der Landschaft im Sinne von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB und können im Einzelfall durch ein Bauvorhaben beeinträchtigt werden. 3. Der öffentliche Belang der natürlichen Eigenart der Landschaft im Sinne von 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB stellt eine umweltbezogene Rechtsvorschrift gemäß § 1 Abs. 4 UmwRG dar.
Entscheidungsdatum: 2021-09-09
Aktenzeichen: 2 L 1264/21
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0909.2L1264.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.