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18 K 4870/18•Verwaltungsgericht Köln, 2021-09-03, 18 K 4870/18
18 K 4870/18Administrative CourtSep 3, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-03
Aktenzeichen: 18 K 4870/18
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0903.18K4870.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leisten.
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