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22 K 7025/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-04-07, 22 K 7025/18.A
22 K 7025/18.AAdministrative CourtApr 7, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-07
Aktenzeichen: 22 K 7025/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0407.22K7025.18A.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Kammer
Die Beklagte wird unter Aufhebung der Ziffern 1. sowie 3. bis 6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 27. September 2018 (Gesch.-Z.: 0000000-000) verpflichtet, der Klägerin zu 1) die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen.
Unter der aufschiebenden Bedingung, dass dieses Urteil hinsichtlich der Klägerin zu 1) rechtskräftig wird, wird die Beklagte verpflichtet, dem Kläger zu 2) dementsprechend internationalen Schutz für Familienangehörige (Flüchtlingseigenschaft) zuzuerkennen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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