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14 K 5850/18.A•Verwaltungsgericht Köln, 2021-03-25, 14 K 5850/18.A
14 K 5850/18.AAdministrative CourtMar 25, 2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 14 K 5850/18.A
ECLI: ECLI:DE:VGK:2021:0325.14K5850.18A.00
Dokumenttyp: Gerichtsbescheid
Spruchkörper: 14. Kammer
Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 16.8.2018 wird aufgehoben.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.
Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Gerichtsbescheids vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Kläger Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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